Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit in einer ambulanten medizinischen Einrichtung

Die Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV), bzw. die Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) legen fest, dass jeder, der Medizinprodukte beruflich oder gewerblich betreibt oder anwendet, dabei aufgetretene Vorkommnisse der zuständigen Bundesoberbehörde zu melden hat.

Um die gesetzliche Pflicht zur Meldung von Vorkommnissen in Zusammenhang mit Medizinprodukten sowie Maßnahmen der Hersteller zu koordinieren und sicherzustellen ist der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ab dem 01.01.2017 Pflicht in Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten.

Voraussetzung zur Teilnahme: Sie haben am Grundlagenkurs teilgenommen oder in den letzten 1-2 Jahren einen Grundlagenkurs Medizinprodukte-Beauftragter besucht.

Inhalte:

  • Aufgaben eines Beauftragten für Medizinproduktesicherheit
  • Meldewesen und Beobachtungssystem
  • Koordinierung interner Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • Koordinierung von Rückrufmaßnahmen
  • Fallbeispiele

Zielgruppen:

  • Beauftragte für Medizinproduktesicherheit
  • Medizinprodukte-Verantwortliche (Leitungskräfte)
  • CIRS- und QM-Beauftragte
  • Medizinprodukte-Beauftragte im Rahmen der Fortbildung

Bitte beachten Sie für dieses Seminar die TN-Voraussetzungen gemäß §6 Abs. 1 MPBetreibV: medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder (einschlägige!) technische Ausbildung

Dauer:     4 Stunden

Kosten:   175,00€ zzgl. MwSt.

Termine und Veranstaltungsorte: Seminarkalender

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Anmeldung für das Seminar

Dieses Seminar wird durchgeführt in Kooperation mit

Frank Johannsen Bildung & Beratung zum Medizinprodukterecht (MPR)